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Gemäss der neuen Verordnung zum neuen Fischereigesetz des Kantons Aargau dürfen die Laichgebiete von Äsche, Forelle und Nase während der Laichzeit nicht betreten werden.
Laichzeit von Äschen und Forellen: 1.Dezember bis 30. April
Laichzeit von Nasen: April und Mai
gemäss Artikel 2. Arten- und Lebensraumschutz, §20, Abschnitt 4
Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau
Lagepläne für die Reviere 16,17 und 19 demnächst hier zum herunterladen!
Revier 15
Im Revier 15 gibt es keine Watverbote
Revier 16
Im Revier 16 gibt es mehrere Wat- und Betretungsverbotsstrecken von 1. Dezember bis 31. Mai. Siehe Lagepläne
Lagepläne:
-> Download Version, Revier 16 unterer Teil (Eisweiher bis Dachwehr/Grenze zu Revier 15) [48 KB]
-> Download Version, Revier 16 oberer Teil (Hilfswehr Villnachern bis Eisweiher) [55 KB]
Im Revier 17 gibt es mehrere Wat- und Betretungsverbotsstrecken. Siehe Lageplan
In Wildegg bei der Mündung Aabach gilt es von 1. Dezember bis 31. Mai.
In der Restwasserstrecke Rupperswil-Auenstein von 1. Dezember bis 30. April.
Lageplan:
-> Downlaod Version, Revier 17 (Kraftwerk Rupperswil-Auenstein bis Kraftwerk Wildegg-Brugg) [66 KB]
Im Revier 18 werden die Watverbote erst nach Beendigung der Bauarbeiten am Kraftwerk Rüchlig ausgeschieden.
Im Revier 19 gibt es nur ein kurze Wat- und Betretungsverbotsstrecke vom 1. Dezember bis 30. April. Siehe Lageplan
Lageplan:
-> Download Version, Revier 19 (bei der Rennbahn) [53 KB]